Bauvertrag

6 U 54/16 10.8.2017 OLG Celle – LG Hannover Bauvertrag: Abnahme der Rohbauarbeiten durch Fortführung des Baus und Inbetriebnahme des Objekts Lehnt der Auftraggeber die Abnahme wegen „gravierender Mängel“ (hier: der Rohbauarbeiten) ab, liegt in der Fortführung des Baus und der Inbetriebnahme des Objekts keine Abnahme.(Rn.11) BGB § 640, § 641 Abs 1 S 1