Einsatz von Lebensversicherungen zur Bezahlung der Prozesskosten
+++ Einsatz von Lebensversicherungen zur Bezahlung der Prozesskosten +++ LAG Schleswig-Holstein – ArbG Lübeck 3.1.2019 2 Ta 144/18 Einsatz von Lebensversicherungen zur Bezahlung der Prozesskosten 1. Übersteigt das in Lebensversicherungen investierte Vermögen für die Abdeckung der Altersversorgung das Schonvermögen nach § 1 Abs. 1 lit. b der VO zu § 90 Abs. 2 Nr. 9 … Weiterlesen …