Familienrecht XVII: Kindererziehung geht vor

Wenn eine Ehe geschieden wurde, muss nach dem Grundsatz der „wirtschaftlichen Eigenverantwortung“ jeder der bisherigen Ehegatten in der Regel für sich selbst sorgen (1). Nun gibt es jedoch wichtige Gründe, beispielsweise die Sorge für gemeinsame Kinder, die daran hindern können, selbst eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Das Gesetz regelt, inwieweit ein geschiedener Ehegatte unterhaltsberechtigt ist, wenn und … Weiterlesen …

Familienrecht XV: Muss man arbeiten?

Da eine Ehe vor Ablauf eines Trennungsjahres in der Regel nicht geschieden wird, muss beispielsweise eine getrennt lebende Hausfrau noch keine Arbeit suchen. Erst wenn die Ehe endgültig geschieden ist, muss sich der bis dahin nicht berufstätige und bedürftige Ehegatte eine Arbeit suchen. Dann aber erwartet man von ihm den gleichen Einsatz wie von einem … Weiterlesen …