Familienrecht XVI: Name ist Signal

Leiden Kinder in Pflegefamilien darunter, dass sie nicht den Familiennamen der Pflegeeltern tragen? Ein siebenjähriges Kind hatte mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts die Änderung des Familiennamens in den Familiennamen der Pflegeeltern beantragt, weil damit in Schule, Verein und Freundeskreis die Zugehörigkeit zu seiner Pflegefamilie dokumentiert werden könnte. Zwar war die leibliche Mutter damit nicht einverstanden, aber … Weiterlesen …