Familienrecht XXIII: Früher Ernst des Lebens

Die Eltern schulden ihrem Kind Unterhalt und auch eine Ausbildung. Aber die Grenzen dieser Verpflichtung sind früher erreicht als es allgemein bekannt ist, unter Umständen schon vor der Volljährigkeit des Kindes. Denn auch das Kind hat Verpflichtungen, die es nicht vernachlässigen darf. Nach §1618a BGB sind Eltern und Kinder einander Beistand schuldig. Für das minderjährige … Weiterlesen …

Familienrecht IV: Bis zum bitteren Ende

Die Rechtsanwälte Dr. Jacobi und Kollegen beleuchten in dieser Serie aktuelle und künftige Änderungen im Familienrecht. Hier geht es darum, ob der Unterhaltsschuldner im Interesse der gesteigerten Unterhaltspflicht für Kinder im Zweifelsfall bis in die Verbraucherinsolvenz gehen muss. Gegenüber minderjährigen Kindern besteht nach dem BGB eine gesteigerte Unterhaltspflicht (1). Sie verpflichtet den Unterhaltsschuldner, jede erdenkliche … Weiterlesen …