Unzulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Schadensersatzverpflichtung

+++ Unzulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Schadensersatzverpflichtung +++

LG Braunschweig

6.12.2017

3 O 589/17 (90)

 

Unzulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Schadensersatzverpflichtung des Fahrzeugherstellers im Zusammenhang mit dem sog. Abgasskandal

 

1. Die Feststellungsklage des Käufers eines bei einem Autohaus gekauften, vom sog. Abgasskandal betroffenen Gebrauchtwagens gegen den Hersteller von Fahrzeug und Motor auf Schadensersatz ist wegen Vorrangs der Leistungsklage unzulässig, wenn der Käufer in erster Linie die Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeugs

 

begehrt.

 

2. Dem Käufer eines bei einem Autohaus gekauften, vom sog. Abgasskandal betroffenen Gebrauchtwagens stehen gegen den Hersteller von Fahrzeug und Motor Schadensersatzansprüche weder aus Prospekt-, Vertrauens- oder Garantiehaftung noch aus unerlaubter Handlung zu.

 

ZPO § 265 Abs 1

BGB § 311, § 443, § 823 Abs 2, § 826, § 831