Aktuelles: Allgemeines Zivilrecht

Unzulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Schadensersatzverpflichtung

+++ Unzulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Schadensersatzverpflichtung +++

LG Braunschweig

6.12.2017

3 O 589/17 (90)

 

Unzulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Schadensersatzverpflichtung des Fahrzeugherstellers im Zusammenhang mit dem sog. Abgasskandal

 

1. Die Feststellungsklage des Käufers eines bei einem Autohaus gekauften, vom sog. Abgasskandal betroffenen Gebrauchtwagens gegen den Hersteller von Fahrzeug und Motor auf Schadensersatz ist wegen Vorrangs der Leistungsklage unzulässig, wenn der Käufer in erster Linie die Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeugs

 

begehrt.

 

2. Dem Käufer eines bei einem Autohaus gekauften, vom sog. Abgasskandal betroffenen Gebrauchtwagens stehen gegen den Hersteller von Fahrzeug und Motor Schadensersatzansprüche weder aus Prospekt-, Vertrauens- oder Garantiehaftung noch aus unerlaubter Handlung zu.

 

ZPO § 265 Abs 1

BGB § 311, § 443, § 823 Abs 2, § 826, § 831

 

Vielen Dank für Ihr Interesse

Löst diese kleine Publikation Ihr Problem zu 100%? Mit welcher Strategie werden Sie den größten Erfolg haben? Brauchen Sie weiteren Rat? Schicken Sie uns nachfolgendes Formular und wir melden uns bei Ihnen, um Ihnen bestmöglichst zu helfen.






    Der Formularversand erfordert Javascript. Bitte aktivieren Sie Javascript in Ihrem Browser.

    Bitte füllen Sie alle mit * markierten Felder aus, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten können.

    Nachname, Vorname *:

    Straße, Hausnummer *:

    PLZ, Ort *:

    Telefonnummer *:

    Abfrage zum Spamschutz *:

    Ich bitte um eine Erstberatung unter oben genannter Telefonnummer und Ihren Anruf.

    Zustimmung Datenverarbeitung *:

    Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden.

    Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@kanzlei-jacobi.de widerrufen.

    Datenschutz & Haftung: Bitte beachten Sie, dass die Kontaktaufnahme per E-Mail oder per Formular keinen Schutz persönlicher oder vertraulicher Daten gewährleistet. Wir können keine Haftung für einen etwaigen Datenverlust übernehmen.

    Seite teilen