Aktuelles: Baurecht

Verjährung

+++ Verjährung +++
BGH – Thüringer OLG – LG Erfurt
5.6.2014
VII ZR 285/12

Verhandeln die Parteien nach Kündigung eines Bauvertrages über dessen Fortsetzung, ist regelmäßig die Verjährung eines Anspruchs aus § 649 Satz 2 BGB gehemmt.

BGB § 203 S 1, § 649 S 2

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