Verkehrssicherungspflicht

+++ Verkehrssicherungspflicht +++
OLG Saarbrücken – LG Saarbrücken
18.10.2011
4 U 400/10

Der Betreiber eines Supermarktes haftet vertraglich für die Verkehrssicherungspflichtverletzung durch einen mit Räumarbeiten beauftragten Unternehmer als Erfüllungsgehilfen infolge unterbliebener Beseitigung einer vereisten Rinne. Der Geschädigte muss sich unter

Umständen ein Mitverschulden anrechnen lassen.

BGB § 241 Abs 1, § 241 Abs 2, § 280 Abs 1, § 314 Abs 2 Nr 2