Wofür wir stehen

Vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Zeit. Bringen wir es doch gleich auf den . Wenn Sie mit uns zusammenarbeiten wollen, dürfen Sie von folgendem ausgehen:

Ihr Nutzen:

Finanziellen Schaden gilt es oft abzuwenden und Ihre Rechte durchzusetzen. Wir entlasten Sie, weil Sie sich nicht mehr um Ihre Rechte kümmern müssen. Als langjähriger Berater vieler Unternehmer und Menschen in Not sind wir in persönlich schwierigen Situationen eine zuverlässige Stütze.

Wir sind:

nur Ihnen verpflichtet. Wir sind unabhängig von Vorstandsbeschlüssen, Weisungen Dritter etc. und nur Ihnen gegenüber loyal. Wir sind verschwiegen.

Spezialisierung:

Der Anwalt, der alle Rechtsgebiete perfekt beherrscht, wurde noch nicht geboren. Wir haben uns auf wenige Rechtsgebiete spezialisiert und nehmen nur Mandate an, von denen wir überzeugt sind, dass wir sie perfekt betreuen können. Andernfalls empfehlen wir Ihnen gerne qualifizierte Spezialisten für Ihre Probleme.

Streiteskalation:

Wir arbeiten gründlich und setzen uns voll für Sie ein. Aber sind wir doch ehrlich: Wer zum Anwalt geht, muss im Kalkül haben, dass der Streit eskaliert. Wir versuchen, solche Eskalationen zu vermeiden, achten auf die menschlichen Komponenten, können bei Bedarf aber deutlich werden.

Diskretion:

Diskretion ist ein wertvolles und häufig vernachlässigtes oder unterschätztes Gut. Wir lehnen es beispielsweise ab, dass anhand von Akten auf unseren Besprechungstischen Mandatsverhältnisse verraten werden.

Besprechungstermine:

Täglich haben Menschen Sorgen wegen rechtlicher Probleme. Die Organisation unserer Kanzlei ist darauf ausgerichtet.

Fortbildung:

Wir investieren jährlich viel Zeit und Geld in unsere Fortbildung.

Gebühren:

Wir wollen unseren Mandanten helfen. Jedes Mandat birgt für uns die Chance, dass ein zufriedener Mandant wiederkommt und uns weiterempfiehlt. Wir wollen Mandate nicht so gestalten, dass sie die höchstmöglichen Gebühren abwerfen. Damit unsere Mandanten nicht in unseriöse Gebührenfallen laufen, vereinbaren wir gerne von Anfang an Stundenhonorare.

Fazit:

In einer preußischen Verordnung aus dem Jahr 1726 hieß es:
»Die Advokaten haben schwarze, wollene Mäntel zu tragen,
damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennen kann.«

In diesem Sinne sind wir gerne Spitzbuben, wenn es für Sie von Vorteil ist.

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