Baugenehmigungsrecht

Bau- und Bodenrecht), Baugenehmigungsrecht (Bau- und Bodenrecht) VGH Hessen – VG Gießen

10.1.2024

4 B 868/23

naturschutzrechtliche Anordnung eines Baustopps, des Wiederauftragens von Oberboden und dessen Renaturierung und Pflege; zur Legalisierungswirkung einer Baugenehmigung

Eine nach § 66 HBO erteilte Baugenehmigung enthält die Feststellung, dass im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung das Vorhaben (ggf. unter Beachtung von Nebenbestimmungen) mit den zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften und damit auch mit den naturschutzrechtlichen Vorschriften des § 44 BNatschG vereinbar ist. Die Legalisierungswirkung der Baugenehmigung steht daher einer naturschutzrechtlichen Anordnung nach § 3 Abs. 2 BNatschG, die sich nicht auf nachträgliche Sachverhalts- oder Rechtsänderungen oder Erkenntnisse stützt, grundsätzlich entgegen. Dies gilt allerdings nur, soweit ihr Genehmigungsgegenstand (hier der Abbruch von Bestandsgebäuden) reicht.

BNatSchG § 3 Abs 2, § 66 HBO, § 44 Abs 1 Nr 3, § 44 Abs 5 Satz 2 Nr 3

BauGB § 202