Baugenehmigungsrecht

Baugenehmigungsrecht (Bau- und Bodenrecht) VGH Hessen – VG Kassel

8.1.2024

4 B 1668/23

Voraussetzungen für den Eintritt der Genehmigungsfiktion gemäß § 65 Abs. 2 Satz 3 HBO

  1. Ein Bauherr kann sich nicht auf den Eintritt der Genehmigungsfiktion gemäß § 65 Abs. 2 Satz 3 HBO berufen, wenn er durch widersprüchliche Angaben in seinem Bauantrag die nicht fristgerechte Zustellung des seinen Bauantrag ablehnenden Bescheid verursacht.
  1. Wer als Privatperson einen Bauantrag stellt, bei der von ihm angegebenen Adresse aber weder ein Klingelschild noch einen Briefkasten mit seinem Namen vorhält, kann sich nicht auf den Eintritt der Fiktionswirkung des § 65 Abs. 2 Satz 3 HBO berufen, wenn der Postzusteller mangels eindeutiger Beschriftung den die Baugenehmigung ablehnenden Bescheid nicht fristgerecht zustellen kann.

HBO § 65 Abs 2 S 3

ZPO § 177, § 178 Abs 1 Nr 1

HessVwZG § 1

VwZG § 3