Amtshaftung, Feuerwehr, DRK, Verletzung, Schadensersatz

+++ Amtshaftung, Feuerwehr, DRK, Verletzung, Schadensersatz+++
OLG Naumburg – LG Stendal
9.8.2010
10 W 4/10

Im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes haben Einsatzübungen das Ziel, im Interesse des Gemeinwohls die Brandbekämpfung und Hilfeleistung wirksamer zu gestalten. Sie dienen der Festigung und Vervollkommnung von Fähigkeiten und Fertigkeiten der Einsatz- und Führungskräfte sowie der an der Übung beteiligten Behörden und Einrichtungen. Feuerwehrleute

handeln bei einer solchen Übung in Ausübung eines ihnen anvertrauten öffentlichen Amtes. Eine persönliche Haftung aus Anlass eines bei einer solchen Übung eingetretenen Schadensfalles scheidet somit aus