Aktuelles: Allgemeines Zivilrecht
Anforderungen an die Hervorhebung des Zinssatzes für Überziehungskredite
+++ Anforderungen an die Hervorhebung des Zinssatzes für Überziehungskredite +++
OLG Frankfurt – LG FRankfurt
21.11.2019
6 U 146/18
Anforderungen an die Hervorhebung des Zinssatzes für Überziehungskredite
Der Anforderung des – als verbraucherschützende Norm (§ 2 II Nr. 1 lit. e UKlaG) einzustufenden – Art. 247a § 2 II EGBGB, wonach der Sollzinssatz für Überziehungskredite in auffallender Weise anzugeben ist, wird nicht bereits dadurch genügt, dass der Zinssatz nicht in einer Fußnote oder im Kleingedruckten versteckt wird; der Zinssatz muss vielmehr deutlich hervorgehoben werden (im Streitfall verneint).
BGBEG Art 247a § 2 Abs 2
UKlaG § 2 Abs 2 Nr 1e
Vielen Dank für Ihr Interesse
Aktuelle Informationen:
- Abschluss eines Vergleichs
- Erbscheinsantrag
- Erbunwürdigkeit
- Haftungsrecht (Straßenverkehrsrecht), Schadensrecht (Straßenverkehrsrecht)
- Grundstücksrecht), Grundbuchrecht (Grundstücksrecht)