Honorar Sicherungsrecht, planerische Leistung

+++ Honorar Sicherungsrecht, planerische Leistung+++
OLG Celle – LG Hannover
6.2.2020
14 U 160/19

Verkörperung in einem Bauwerk als ungeschriebene Voraussetzung gem. § 650e BGB

1. Zur Verkörperung der planerischen Leistungen des Architekten in einem Bauwerk ist es erforderlich, dass mit der Bauausführung (Errichtung des Bauwerks) begonnen wurde.

2. Notwendige Vorbereitungshandlungen für die geplante Bebauung stellen keine Bauausführungen dar.

3. Zu Vorbereitungshandlungen gehört auch die Eintragung von Baulasten, um die Erschließung des Grundstücks öffentlich-rechtlich zu sichern, um eine Baugenehmigung beantragen zu können.

BGB § 650e, § 650q, § 885
ZPO § 935