Zahlt ein im Ausland ansässiger Auftraggeber, der gem. § 13b UStG als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt schuldet, in Unkenntnis der Rechtslage an den von ihm beauftragten Unternehmer die von diesem in Rechnung gestellte Umsatzsteuer, hat er keinen Anspruch auf Ausstellung einer berichtigten Rechnung, weil er dieser
zum Vorsteuerabzug nicht bedarf.
UStG §§ 13b, 14, 14a, 15 Abs. 1 Nr. 4
BGB § 242