Aktuelles: Mietrecht
07.02.2012
Anspruch aus § 260 Abs. 1 BGB
+++ Anspruch aus § 260 Abs. 1 BGB +++
OLG Köln – AG Köln
18. 8.2010
22 U 90/10
Der Vermieter eines Objekts hat gegen den Mieter nach ganz einhelliger Ansicht einen aus dem Mietverhältnis abzuleitenden Anspruch aus § 260 Abs. 1 BGB auf Auskunft darüber, an wen dieser untervermietet hat bzw. wer aufgrund von Abreden mit diesem Nutzungsrechte geltend machen kann. (Leitsatz der Redaktion)
Vielen Dank für Ihr Interesse
Aktuelle Informationen:
- Rückzahlung von Fortbildungskosten bei vorzeitigem Ausscheiden auf Arbeitnehmerwunsch und gleichzeitiger Eigenkündigung
- Bestreiten nachfolgender Behauptungen
- Zugang einer E-Mail
- Betriebsbedingte Kündigung
- Außerordentliche Kündigung