Anspruch aus § 260 Abs. 1 BGB

+++ Anspruch aus § 260 Abs. 1 BGB +++
OLG Köln – AG Köln
18. 8.2010
22 U 90/10

Der Vermieter eines Objekts hat gegen den Mieter nach ganz einhelliger Ansicht einen aus dem Mietverhältnis abzuleitenden Anspruch aus § 260 Abs. 1 BGB auf Auskunft darüber, an wen dieser untervermietet hat bzw. wer aufgrund von Abreden mit diesem Nutzungsrechte geltend machen kann. (Leitsatz der Redaktion)