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Aufforderung zur Mängelbeseitigung; Rechtsfolgen einer vorzeitigen

+++ Aufforderung zur Mängelbeseitigung; Rechtsfolgen einer vorzeitigen
Kündigung bei fehlender Bezeichnung der zu beseitigenden Mängel +++
OLG Köln – LG Köln
17.8.2010
3 U 69/09

Aufforderung zur Mängelbeseitigung; Rechtsfolgen einer vorzeitigen Kündigung
bei fehlender Bezeichnung der zu beseitigenden Mängel

1. Macht ein Auftraggeber Mängel geltend und fordert den Auftragnehmer auf,
die gerügten Mängel zu beseitigen, so reicht dies nicht aus. Die
Aufforderung zur Mängelbeseitigung muss vielmehr so hinreichend bestimmt
sein, dass der Auftragnehmer zweifelsfrei ersehen kann, was er im Einzelnen
nachbessern soll.

2. Kündigt der Auftraggeber daraufhin den Vertrag, so handelt es sich dabei
um eine freie Kündigung und nicht etwa um eine berechtigte Entziehung des
Auftrags mit der Folge, dass der Auftraggeber auch weiterhin Zahlung
schuldet.

VOB/B § 4 Nr 7, § 8 Nr 1 Abs 1, § 8 Nr 3 Abs 1

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