Aufhebung eines Aufhebungsvertrags und Wegfall der Geschäftsgrundlage

+++ Aufhebung eines Aufhebungsvertrags und Wegfall der Geschäftsgrundlage +++
ArbG Hamburg
7.5.2014
27 Ca 537/13

Aufhebung eines Aufhebungsvertrags und Wegfall der Geschäftsgrundlage

1. Schließt ein Arbeitnehmer mit dem Insolvenzverwalter vor dem Hintergrund einer beabsichtigten Betriebsschließung einen Aufhebungsvertrag, kann dieser nicht nach § 123 Abs. 1 BGB wegen arglistiger Täuschung angefochten werden, wenn der Betrieb später zwar

fortgeführt wird, dem Arbeitnehmer bei Vertragsschluss jedoch bekannt war, dass der Insolvenzverwalter weiterhin auf Investorensuche ist. Auch ein Wegfall der Geschäftsgrundlage kann unter diesen Umständen nicht angenommen werden.

2. Ergibt sich nach dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den ausgeschiedenen Arbeitnehmer, kann diese nur dann zum Wegfall der Geschäftsgrundlage führen, wenn die Betriebsfortführung bis zum vereinbarten Vertragsende feststeht.

BGB § 123, § 142, § 242, § 313