Bauvertragsrecht

28.6.2023

6 O 71/21

Abrechnung von Gerüstbauarbeiten als Arbeits- oder Schutzgerüst

1. Bei der Abrechnung von Gerüstbauarbeiten als Arbeits- oder Schutzgerüst ist die vom Gerüst zu erfüllende Funktion maßgeblich, weshalb die Gerüstart aufzumessen ist, mit der die Arbeiten vollumfänglich ausgeführt werden können; bei im Schwerpunkt vorzunehmenden Dachsanierungsarbeiten kann die Auslegung dann zur umfassenden Anwendung der Regelungen für Schutzgerüste führen.(Rn.40)

2. In zweifelhaften Fällen kann es geboten sein, eine eindeutige Vereinbarung über die Abrechnung der beauftragten Gerüstbauarbeiten zu treffen.(Rn.43)

Hat das Gerüstbauunternehmen für ein gemeindliches Bauvorhaben „Sanierung H.-Realschule – Dachsanierungsarbeiten“ freitragende Gerüste individuell bemessen und zusammengestellt, in eigener Verantwortung über deren Konstruktion entschieden und montiert, verbunden mit der Möglichkeit, sie ggf. umzusetzen und an den Baufortschritt anzupassen, und der Gemeinde für bestimmte Zeiten zur Verfügung gestellt und diese anschließend wieder demontiert, entspricht dies werkvertraglichen Arbeiten an einem Bauwerk (Vergleiche OLG Nürnberg, Urteil vom 29. April 2021 – 13 U 2800/19).(Rn.31)

BGB § 631 Abs 1

VOB/B § 14 Abs 1 S 1, § 16 Abs 3 Nr 1 S 1