Begründung, Berufung, Geschäftsunfähigkeit

Begründung (Rechtsmittelrecht), Berufung (Rechtsmittelrecht) BGH – OLG Saarbrücken – LG Saarbrücken

Urteil 21.6.2022, VI ZB 87/21

 

Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung jede tragende Erwägung angreifen.

 

  • 520 Abs 3 S 2 Nr 2, § 520 Abs 3 S 2 Nr 3 ZPO

Geschäftsfähigkeit (Vertragsrecht)BGH – OLG Köln – LG Köln

Urteil 26.4.2022, X ZR 3/20

 

  1. Zur substantiierten Darlegung von nach § 104 Nr. 2, § 105 Abs. 2 BGB genügt der Vortrag konkreter Anhaltspunkte, aufgrund derer die Möglichkeit der Geschäftsunfähigkeit nicht von der Hand zu weisen ist.

 

  1. Die Sittenwidrigkeit eines unentgeltlichen Geschäfts gemäß § 138 Abs. 1 BGB kann sich nicht nur aus Motiven des Zuwendenden ergeben, sondern auch und sogar in erster Linie aus den Motiven des Zuwendungsempfängers.

 

BGB § 104 Nr 2, § 105 Abs 2, § 138 Abs