+++ Behinderung/Unterbrechung +++
BGH – OLG Brandenburg – LG Cottbus
20.4.2017
VII ZR 194/13
Mehrvergütungsanspruch des Bauunternehmers wegen witterungsbedingten Unterbrechung der Bauausführung: Mitwirkungspflicht des Auftraggebers bei Abwehr ungünstiger Witterungsverhältnisse
Es ist vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen keine dem Auftraggeber obliegende erforderliche Mitwirkungshandlung im Sinne des § 642 BGB, während der Dauer des Herstellungsprozesses außergewöhnlich ungünstige Witterungseinflüsse auf das Baugrundstück in Form von Frost, Eis und Schnee, mit denen nicht gerechnet werden musste, abzuwehren.(Rn.17)
BGB § 133, § 157, § 642
VOB/B § 6 Nr 6 S 2