Bei Verzug einer Baufirma …

Bei Verzug einer Baufirma können sich auch Mietausfallansprüche wegen eines ande-
ren Objektes ergeben

Ein privater Bauherr beauftragte eine Firma mit der Errichtung eines Wochenendhauses.
Dieses wurde nicht fristgerecht fertiggestellt. Ursprünglich war geplant gewesen, dass die
Bauherrn dieses Wochenendhaus nutzen und ihr zweites Wochenendhaus vermieten. Die
Bauherren nutzten wegen der Verzögerung weiter ihr bisheriges Wochenendhaus. Sie ver-
langen nun den Ersatz der entgangenen Miete. Dies wurde seitens des Bauunternehmens
abgelehnt. Dem Bauherrn habe die Möglichkeit, das andere Wochenendhaus zu vermieten,
ja weiterhin offengestanden.

Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der Bauherren. Unstreitig hätten die Bauherren
ihr „altes“ Wochenendhaus vermieten können. Die weitere Benutzung aber stelle keinen
Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht dar. Nur wegen der Vertragsuntreue des
Bauunternehmens könne der Bauherr nicht verpflichtet werden, auf die Annehmlichkeiten
eines Wochenendhauses zu verzichten.

BGH vom 27.01.2005, Az. VII ZR 276/03