Berufung (Rechtsmittelrecht)

Berufung (Rechtsmittelrecht) OLG Schleswig – LG Kiel

8.7.2022

1 U 68/21

 

Zulässige Berufung gegen ein nach § 319 ZPO berichtigungsfähiges Rechtsmittel; Erledigung der Berufung nach Berichtigung

 

  1. Gegen ein nach § 319 ZPO berichtigungsfähiges Rechtsmittel ist regelmäßig neben dem Antrag auf Berichtigung nach § 319 ZPO auch die Berufung zulässig (h. M.).

 

  1. Nach erfolgter Berichtigung kann der Berufungsführer die Berufung für erledigt erklären. Die Berufung hat nicht als von Anfang an unzulässig zu gelten (str.; entgegen BGH NJW 1994, 2832).

 

ZPO § 319, § 91a