Berufung (Rechtsmittelrecht) OLG Schleswig – LG Kiel
8.7.2022
1 U 68/21
Zulässige Berufung gegen ein nach § 319 ZPO berichtigungsfähiges Rechtsmittel; Erledigung der Berufung nach Berichtigung
- Gegen ein nach § 319 ZPO berichtigungsfähiges Rechtsmittel ist regelmäßig neben dem Antrag auf Berichtigung nach § 319 ZPO auch die Berufung zulässig (h. M.).
- Nach erfolgter Berichtigung kann der Berufungsführer die Berufung für erledigt erklären. Die Berufung hat nicht als von Anfang an unzulässig zu gelten (str.; entgegen BGH NJW 1994, 2832).
ZPO § 319, § 91a