Darlehnsrecht Verbraucherkreditrecht

+++ Darlehnsrecht Verbraucherkreditrecht +++
BGH – OLG Stuttgart – LG Stuttgart
20.2.2018
XI ZR 445/17

1. Zum Vorliegen eines Verbraucherdarlehensvertrags.

2. Dem Darlehensgeber steht bei einer außerordentlichen Kündigung eines Darlehensvertrages aufgrund Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers, der nicht Verbraucher ist, gegen diesen gemäß § 280 Abs. 1 und 3, § 281 BGB als Schadensersatz statt der Leistung ein Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung zu, deren Höhe er auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung berechnen kann.

BGB § 13, § 280 Abs 1, § 280 Abs 3, § 281, § 491