Die Parteien streiten um Restwerklohn für zwei Bauvorhaben Zusatzauftrag

+++ Die Parteien streiten um Restwerklohn für zwei Bauvorhaben Zusatzauftrag
durch Architekt? +++
OLG Dresden – LG Dresden
22.9.2010
6 U 61/05

Die Parteien streiten um Restwerklohn für zwei Bauvorhaben

Zusatzauftrag durch Architekt?

Grundsätzlich ist der Umfang der Architektenvollmacht im Interesse des
Bauherrn eng auszulegen, um diesen vor ungewollten rechtsgeschäftlichen
Verpflichtungen zu schützen. Allerdings ist jedoch eine Duldungsvollmacht
anzunehmen, wenn es der Vertretene wissentlich geschehen lässt, dass der
Architekt für ihn wie ein Vertreter auftritt und der Geschäftsgegner dieses
Dulden nach Treu und Glauben dahin verstehen darf, dass der als Vertreter
handelnde bevollmächtigt ist oder eine Anscheinsvollmacht, wenn der
Vertretene das Handeln seines angeblichen Vertreters nicht kennt, es aber
bei pflichtgemäßer Sorgfalt

hätte erkennen und verhindern können und wenn ferner der Geschäftsgegner
nach Treu und Glauben annehmen durfte, der Vertretene dulde und billige das
Handeln seines Vertreters. (Leitsatz der Redaktion)

BGB § 164, §§ 164ff
VOB/B § 2 Nr 5