Treuwidrige Änderungskündigung, Benachteiligung Mindereinnahmen

+++ Treuwidrige Änderungskündigung, Benachteiligung Mindereinnahmen ,+++
LAG Berlin-Brandenburg – ArbG Senftenberg
17.2.2012
6 Sa 2266/11

Treuwidrige Änderungskündigung

1. Es stellt eine unangemessene Benachteiligung dar, wenn das Risiko von
Mindereinnahmen in einzelnen Monaten auf den Arbeitnehmer abgewälzt wird,
ohne diesem die Möglichkeit einzuräumen, diese durch Mehreinnahmen in
anderen Monaten wieder auszugleichen.

2. Eine vom Arbeitgeber wegen Ablehnung eines solchen Angebots erklärte
Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist bei fehlendem Kündigungsschutz nicht
gemäß § 242 BGB unwirksam.

BGB §§ 134, 138, 242, 307 Abs. 1 S. 1, 612 a