+++ Gesamtschuld Darlehnsrecht +++
BGH – OLG München – LG Kempten
31.1.1995
XI ZR 30/94
Durch Grundschuld gesichertes Darlehen mehrerer Miteigentümer: Rechtsfolgen der Zahlung durch einen Miteigentümer
Soweit dem zahlenden Miteigentümer ein Ausgleichsanspruch nach BGB § 426 Abs 1 zusteht, erwirbt er bei Zahlung auf die Gesamtgrundschuld auch das auf dem Miteigentum des Ausgleichspflichtigen lastende Recht (BGB § 1173 Abs 2), bei Zahlung auf die gesicherte Forderung einen Anspruch gegen den Gläubiger auf Abtretung der Gesamtgrundschuld.
BGB § 401, § 412, § 432 Abs 1, § 426, § 1173 Abs 2