+++ Ordentliche betriebsbedingte Kündigung gegenüber einem Betriebsratsmitglieds +++
LAG Mecklenburg-Vorpommern – ArbG Stralsund
22.3.2017
3 Sa 231/16
Die Kündigung eines Betriebsratsmitglieds nach § 15 Abs. 5 i. V. m. Abs. 4 KSchG setzt voraus, dass es sich bei dem betroffenen Arbeitsbereich um einen räumlich und organisatorisch abgegrenzten Teil des Betriebes mit personeller Einheit handelt, der einen eigenen Betriebszweck verfolgt.
KSchG § 15 Abs 1, § 15 Abs 4, § 15 Abs 5