Ordentliche betriebsbedingte Kündigung gegenüber einem Betriebsratsmitglieds

+++ Ordentliche betriebsbedingte Kündigung gegenüber einem Betriebsratsmitglieds +++

LAG Mecklenburg-Vorpommern – ArbG Stralsund

22.3.2017

3 Sa 231/16

 

 

Die Kündigung eines Betriebsratsmitglieds nach § 15 Abs. 5 i. V. m. Abs. 4 KSchG setzt voraus, dass es sich bei dem betroffenen Arbeitsbereich um einen räumlich und organisatorisch abgegrenzten Teil des Betriebes mit personeller Einheit handelt, der einen eigenen Betriebszweck verfolgt.

 

KSchG § 15 Abs 1, § 15 Abs 4, § 15 Abs 5