Aktuelles: Baurecht

Haftung des Architekten für den Verlust des Bestandsschutzes

Haftung des Architekten für den Verlust des Bestandsschutzes

Ein Architekt vereinbarte mit dem Bauherrn ein pauschaliertes Honorar von 3000 DM für die
Erstellung von Planungsunterlagen. Die Vereinbarung erfolgte in Form einer
handschriftlichen Erklärung der beiden Parteien. Nachträglich vertritt der Architekt die
Ansicht, dass ihm nach den §§ 15, 16 HOAI ein Mindesthonorar von insgesamt 10.000 DM
zustehe. Er verlangt von dem Bauherrn die Nachzahlung des Differenzbetrages zwischen
dem vereinbarten Honorar und dem Mindesthonorar.

Das Oberlandesgericht Bremen stellte fest, dass dem Architekten trotz der Vereinbarung
eines niedrigeren Honorars auf dem Mindesthonorar nach den §§ 15, 16 HOAI bestehen
dürfe. Er dürfe das zwar nicht einfordern, wenn er dann gegen den Grundsatz von Treu und
Glaube gem. § 242 BGB verstieße, weil er sich widersprüchlich verhalte. Im vorliegenden
Fall sei ausschlaggebend, dass er sich nicht in Vertrauen auf die Wirksamkeit der
Vereinbarung so eingerichtet habe, dass ihm die Nachzahlung nicht mehr zugemutet werden
könne.

OLG Bremen vom 28.09.2005, 1 U 33/05b

Vielen Dank für Ihr Interesse

Löst diese kleine Publikation Ihr Problem zu 100%? Mit welcher Strategie werden Sie den größten Erfolg haben? Brauchen Sie weiteren Rat? Schicken Sie uns nachfolgendes Formular und wir melden uns bei Ihnen, um Ihnen bestmöglichst zu helfen.






    Der Formularversand erfordert Javascript. Bitte aktivieren Sie Javascript in Ihrem Browser.

    Bitte füllen Sie alle mit * markierten Felder aus, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten können.

    Nachname, Vorname *:

    Straße, Hausnummer *:

    PLZ, Ort *:

    Telefonnummer *:

    Abfrage zum Spamschutz *:

    Ich bitte um eine Erstberatung unter oben genannter Telefonnummer und Ihren Anruf.

    Zustimmung Datenverarbeitung *:

    Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden.

    Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@kanzlei-jacobi.de widerrufen.

    Datenschutz & Haftung: Bitte beachten Sie, dass die Kontaktaufnahme per E-Mail oder per Formular keinen Schutz persönlicher oder vertraulicher Daten gewährleistet. Wir können keine Haftung für einen etwaigen Datenverlust übernehmen.

    Seite teilen