Aktuelles: Baurecht
22.12.2021
Haftungsrecht, Prüfungs-/Hinweispflicht
Haftungsrecht (Baurecht), Prüfungs/Hinweispflicht (Baurecht)Thüringer OLG – LG Erfurt
11.5.2020
8 U 822/19
Den Rohbauunternehmer trifft nur dann eine Hinweispflicht hinsichtlich eines eingeholten Baugrundgutachtens, wenn das von dem Sonderfachmann erstellte Baugrundgutachten ins Auge springende Fehler aufweist oder offensichtliche Lücken und Widersprüche erkennen lässt.
BGB § 633, § 634a Abs 3
VOB B § 4 Abs 3, § 13 Abs 1, § 13 Abs 3
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Aktuelle Informationen:
- Grundbuchrecht, Vormerkung
- Schenkung, Vorwurf der Sittenwidrigkeit
- Bemessung der Höhe der Hinterbliebenenentschädigung
- Fiktive Abrechnung eines Verkehrsunfallschadens
- Gesamtschuldnerausgleichsanspruch des Architekten