+++ Handwerk/Handwerksordnung +++
BVerwG – Bayerischer VGH – VG Augsburg
13.05.2015
8 C 12.14
Altgesellenregelung; Ausübungsberechtigung; Ausnahmebewilligung; illegaler Betrieb; Legalisierung; Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung; Wertungswiderspruch; zulassungspflichtiges Handwerk; leitende Stellung; Gewerbeuntersagung, Ein-Mann-Betrieb.
Kein Anspruch auf Ausübungsberechtigung nach unzulässiger selbständiger Handwerksausübung
1. Zeiträume der handwerksrechtlich unzulässigen selbständigen Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks ohne die erforderliche Eintragung in die Handwerksrolle können nicht für die Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO angerechnet werden.
2. Eine legale selbständige Handwerksausübung im Ein-Mann-Betrieb ist als Berufserfahrung in leitender Stellung für die Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO zu berücksichtigen.
GG Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1
GewO § 35 Abs. 1
HwO § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, § 7 Abs. 1 und 1a, §§ 7b, 8 Abs. 1 und 2,
HwO § 16 Abs. 3 Satz 1, § 117 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2
VwGO § 137 Abs. 1