Schadenersatzrecht III: Mehr Schmerzensgeld
Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn in der gemieteten Wohnung oder in dem gebuchten Urlaubshotel Zustände herrschen, die die Gesundheit beeinträchtigen. Ist z. B. in der gemieteten Wohnung von Anfang an ein Schaden, den der Vermieter nicht beseitigt, oder verbrüht sich ein Gast im Hotel, weil die Warmwasserversorgung falsch ein-gestellt ist, gab … Weiterlesen …