Schadenersatz bei Verletzung eines Tieres – Haftpflichtrecht
BGH – LG Oldenburg – AG Delmhorst 27.10.2015 VI ZR 23/15 1. Im Fall der Verletzung eines Tieres ist § 251 Abs. 2 Satz 2 BGB dahin auszulegen, dass die aus der Heilbehandlung des Tieres entstandenen Aufwendungen nicht bereits dann unverhältnismäßig sind, wenn sie dessen Wert erheblich übersteigen. 2. Zur Ermittlung der noch verhältnismäßigen Heilbehandlungskosten … Weiterlesen …