KfZ-Verträge Gewährleistung/Garantie Mängel

+++ KfZ-Verträge Gewährleistung/Garantie Mängel +++
OLG Celle – LG Bückeburg
01.07.2009
7 U 256/08

Gemäß § 437 Nr. 2 i.V.m. § 323 Abs. 1 BGB muss der Käufer den Verkäufer grundsätzlich auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist die Nacherfüllung zu erbringen, wobei der Käufer nach § 439 Abs. 1 BGB als Nacherfüllung seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen kann. Einer Fristsetzung zur Nacherfüllung bedarf es allerdings dann nicht, wenn diese fehlgeschlagen ist, was grundsätzlich anzunehmen ist, wenn zwei Nacherfüllungsversuche erfolglos geblieben sind (vgl. § 440 BGB).