Kündigung / Verdachtskündigung / Unterschlagung von Firmeneigentum / Dringlichkeit des Verdachts

+++ Kündigung / Verdachtskündigung / Unterschlagung von Firmeneigentum / Dringlichkeit des Verdachts +++
LAG Hamm – ArbG Bielefeld
04.06.2009
8 Sa 108/09

Kündigung / Verdachtskündigung / Unterschlagung von Firmeneigentum / Dringlichkeit des Verdachts

Verdachtskündigung – Keine Dringlichkeit des Verdachts bei verhinderter Entlastungsmöglichkeit

1. Veräußert der als Meister in der Abteilung Gebäudeservice tätige Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Auflösung der Abteilung ohne vorangehende Zustimmung des Abteilungsleiters u.a. ein betrieblich nicht mehr benötigtes Werkzeug (Hilti-Kernbohrgerät), welches der Erwerber mit betrieblicher Billigung seit längerem zu privaten Zwecken ausgeliehen und in seinem Besitz hat, so rechtfertigt dieses Verhalten nicht allein den Vorwurf eigenmächtigen Handelns, sondern bei Fehlen gegenteiliger Anhaltspunkte zugleich den dringenden Verdacht einer Unterschlagung hinsichtlich des erzielten Verkaufserlöses.

2. Hat sich der Arbeitnehmer unstreitig an den Tagen vor der Verkaufsabwicklung mehrfach um einen Termin beim Abteilungsleiter – angeblich zwecks Einholung der Zustimmung – bemüht und findet erst am Tage nach dem Verkauf, nachdem der Vorsitzende zwischenzeitlich

hiervon Kenntnis erhalten hat, der verabredete Gesprächstermin statt und lenkt der Abteilungsleiter, anstatt nach dem Anlass für den Gesprächswunsch zu fragen, das Gespräch gezielt auf private Belange, um die Zeitspanne bis zum verabredeten Eintreffen der Mitarbeiter der Personalabteilung zu überbrücken, so wird hiermit dem Arbeitnehmer die Möglichkeit genommen, von sich aus den entstandenen Verdacht zu entkräften, so dass im Ergebnis ein dringender Verdacht nicht angenommen werden kann.