Mobbing; Schadensersatz; Schmerzensgeld

+++ Mobbing; Schadensersatz; Schmerzensgeld +++
LAG Köln – ArbG Bonn
20.11.2008
7 Sa 857/08

Mobbing; Schadensersatz; Schmerzensgeld

Ein Mobbing-Verhalten, das geeignet sein soll, Schadensersatzpflichten auszulösen, ist abzugrenzen von sozialadäquaten arbeitsalltäglichen Konfliktsituationen. Kennzeichen für ein schadensersatzbewehrtes Mobbing ist dabei ein systematisches Verhalten des oder der Schädiger, bei dem eine bestimmte Person fortgesetzt, bewusst und zielgerichtet angefeindet oder schikaniert wird.

BGB §§ 253, 823