Räumung Verbotene Eigenmacht

+++ Räumung Verbotene Eigenmacht +++
OLG Naumburg – LG Magdeburg
18.5.2012
1 W 17/12

Räumt ein Vermieter im Wege verbotener Eigenmacht, begründet dies einen Schadensersatzanspruch.

Hat der Vermieter dabei keine Inventarisierung und Schätzung der geräumten Gegenstände vorgenommen, trifft ihn die Beweispflicht zu Umfang, Bestand und Wert der einer Schadensberechnung des Mieters zugrunde liegenden Gegenstände soweit seine Darstellung von plausiblen Angaben des Mieters abweicht.