Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch Kritik an der Verhandlungsführung des Richters in der dienstlichen Beurteilung
Aus dem Tatbestand:
„Vorallem vor dem Hintergrund der dienstlichen Beurteilung … zeigt dies, dass der Richter nicht gewillt ist, sich insoweit gesetz- und verfassungskonform zu verhalten … Von den insgesamt 217 streitigen Urteilen hat … 185 … nicht innerhalb der Drei-Wochen-Frist des § 60 Abs. 4 bzw. Abs. 1 ArbGG in vollständig abgesetzter Form der Geschäftsstelle übergeben.
Dieses Verhalten ist vor dem Hintergrund, dass der Richter … nicht überbelastet war, nicht zu rechtfertigen.
Für andere Entscheidungen brauchte er zum Teil Jahre.
Vorallem vor dem Hintergrund der dienstlichen Beurteilung … zeigt dies, dass er nicht gewillt ist, sich insoweit gesetz- und verfassungskonform zu verhalten.
Es ist allerdings nicht erkennbar, dass … die mündlichen Verhandlungen leitet. Er lässt nach der Antragstellung die Parteien reden, ohne auf die entscheidungserheblichen Fragen hinzuwirken.
Für die Parteien wäre es jedenfalls hilfreich zu erfahren, ob die Rechtsprechung … sich an der höchstrichterlichen Rechtsprechung orientiert oder nicht.
Herr … blendet allerdings die höchstrichterliche Rechtsprechung oft selbst dann aus, wenn er von ihr abweicht.“
Unsere persönliche Anmerkung: Wir kennen sehr viele Richter, die sehr viel besser arbeiten!