Richterdienstrecht: Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch Kritik an der Verhandlungsführung des Richters in der dienstlichen Beurteilung

Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch Kritik an der Verhandlungsführung des Richters in der dienstlichen Beurteilung

Aus dem Tatbestand:

„Vorallem vor dem Hintergrund der dienstlichen Beurteilung … zeigt dies, dass der Richter nicht gewillt ist, sich insoweit gesetz- und verfassungskonform zu verhalten … Von den insgesamt 217 streitigen Urteilen hat … 185 … nicht innerhalb der Drei-Wochen-Frist des § 60 Abs. 4 bzw. Abs. 1 ArbGG in vollständig abgesetzter Form der Geschäftsstelle übergeben.

Dieses Verhalten ist vor dem Hintergrund, dass der Richter … nicht überbelastet war, nicht zu rechtfertigen.

Für andere Entscheidungen brauchte er zum Teil Jahre.

Vorallem vor dem Hintergrund der dienstlichen Beurteilung … zeigt dies, dass er nicht gewillt ist, sich insoweit gesetz- und verfassungskonform zu verhalten.

Es ist allerdings nicht erkennbar, dass … die mündlichen Verhandlungen leitet. Er lässt nach der Antragstellung die Parteien reden, ohne auf die entscheidungserheblichen Fragen hinzuwirken.

Für die Parteien wäre es jedenfalls hilfreich zu erfahren, ob die Rechtsprechung … sich an der höchstrichterlichen Rechtsprechung orientiert oder nicht.

Herr … blendet allerdings die höchstrichterliche Rechtsprechung oft selbst dann aus, wenn er von ihr abweicht.“

Unsere persönliche Anmerkung: Wir kennen sehr viele Richter, die sehr viel besser arbeiten!