+++ Rückabwicklung eines Verbrauchsgüterkaufs +++
BGH – LG Hannover – AG Hannover
16.9.2009
VIII ZR 243/08
a) Die Zulassung der Revision kann auf den Grund eines im Rechtsstreit erhobenen Gegenanspruchs beschränkt werden.
b) Bei Rückabwicklung eines Verbrauchsgüterkaufs steht einem Anspruch des Verkäufers auf Nutzungswertersatz gemäß § 346 Abs. 1 BGB europäisches Recht (hier Verbrauchsgüterkaufrichtlinie) nicht entgegen.
VerbrauchsgüterRL Art. 3
BGB § 474 Abs. 1 Satz 1, § 346 Abs. 1
ZPO § 543 Abs. 1