Rundbrief Arbeitsrecht

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei »Pausen während der Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit fallen keine Zuschläge an«. So das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 18.11.2009, AZ: 5 AZR 774/08.

Außerdem hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 25.11.2009, AZ: 10 AZR 779/08 seine gesamte frühere Rechtsprechung zur betrieblichen Übung in einem wesentlichen Punkt vollständig aufgegeben. Durch eine betriebliche Übung erwerben Arbeitnehmer vertragliche Ansprüche auf diese üblich gewordene Leis-tung. Der so entstandene Anspruch kann deshalb von dem Arbeitgeber nicht unter erleichterten Voraussetzungen zu Fall gebracht werden – was zuvor nach Auffassung des BAG der Fall war.

Aufgrund einer Vielzahl entsprechender Probleme möchte ich Sie auf eine Entschei-dung hinweisen, die mehr im privaten Bereich angesiedelt ist. Nach dem Urteil des OLG Köln vom 23.12.2009 haftet der Internetanschlussinhaber für unerlaubte Down-loads durch Familienmitglieder.

Im konkreten Fall mussten die Eltern deshalb 2.380,– € an Rechtsanwälte zahlen, weil Kinder ein paar Lieder aus dem Netz heruntergeladen hatten. Gegebenenfalls wün-sche ich Ihnen viel Erfolg bei der Vermeidung von solchen Problemen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Christian Jacobi
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

PS:
Ein Jäger steht vor Gericht. Sagt der Richter: „Wie konnten Sie denn nur auf den Herrn Bertz schießen? Er hat doch laut und deutlich gerufen, dass er kein Wildschwein sei.“
„Weil ich ihn kenne, Herr Vorsitzender. Der lügt immer.“