Schmerzensgeld bei Verkehrsunfall

+++ Schmerzensgeld +++
OLG Brandenburg – LG Neuruppin
23.07.2009<BR

12 U 29/09>

Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes nach einem Verkehrsunfall kann der Umstand, dass der bei dem Unfall verletzte Motorradfahrer zwar einen Helm, jedoch keine oder nur zum Teil eine Schutzkleidung getragen hat, auch ohne eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung mindernd im Wege des Mitverschuldens zu berücksichtigen sein (hier: Der geschädigte Motorradfahrer trug nur eine Stoffhose und erlitt infolge des Sturzes an den Beinen erhebliche Verletzungen)