Familienrecht XII: Betreuung gleichwertig

Eltern, auch geschiedene, haben grundsätzlich die Pflicht, ihre Kinder zu betreuen, ohne dass es ihnen vergütet wird. Die lange umstrittene Frage, in welcher Höhe dem Kind neben dem Barunterhalt auch Zahlungen für den Betreuungsunterhalt zustehen, wurde im Sommer 2006 durch den Bundesgerichtshof entschieden. In dem Fall hatte ein Mädchen, das nach dem Tod der Mutter … Weiterlesen …