Betriebsbedingte Kündigung, Interessenausgleich mit Namensliste

+++ Betriebsbedingte Kündigung, Interessenausgleich mit Namensliste +++LAG Hamm – ArbG Dortmund1.6.20114 Sa 1772/10 Trotz der gesetzlichen Vermutung des § 1 Abs. 5 Satz 1 KSchG können sich aus § 138 Abs. 1 und 2 ZPO Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers ergeben. Hat der Arbeitnehmer keine eigene Kenntnis über den Wegfall von Beschäftigungsmöglichkeiten im Betrieb und fehlen dazu … Weiterlesen …