Baurecht V: Frust durch Unklarheit

Wenn der Handwerker mit seiner Arbeit zufrieden ist, so heißt das noch nicht, dass auch Bauherr und Architekt damit zufrieden sind. Problematisch ist es, wenn sich die unterschiedlichen Vorstellungen darauf zurückzuführen lassen, dass gar nicht klar ist, was eigentlich vereinbart ist, so dass beide von unterschiedlichen vertraglichen Vereinbarungen ausgingen. So kann es auch passieren, dass … Weiterlesen …