Baurecht XVII: Fragwürdige Kollegialität

Gedankenlose beiläufige Bemerkung oder Beihilfe zum Betrug? Schnell ist diese Grenze überschritten, wie der folgende Fall zeigt. Ein Ehepaar lässt an seinem Haus von verschiedenen Handwerkern einige Renovierungsarbeiten durchführen. Wegen des Lärms oder Schmutzes sind die Eheleute nicht die ganze Zeit anwesend, sondern häufiger außer Haus, auch um den Handwerkern nicht im Weg zu stehen. … Weiterlesen …

Baurecht XVI: Besondere Leistungen

Wenn ein Vertrag über einen Bau abgeschlossen wird, ist es aufgrund der Komplexität eines solchen Vorhabens kaum möglich, alle Eventualitäten schon am Anfang zu berücksichtigen. Wie steht es mit der Bezahlung von Leistungen, deren Notwendigkeit erst im Laufe der Zeit ersichtlich wird? Immer häufiger wird es für den Bauherrn wichtig, dass der Architekt nicht nur … Weiterlesen …

Baurecht IX: Honorar? Aber bitte!

Da wird, wenn man mit einem Architekten ein Bauprojekt vorbereitet, viel Papier für Planungsskizzen, Kalkulationen oder Verträge mit Handwerkern beschrieben – aber am Ende hat man nicht einmal einen schriftlichen Vertrag mit dem Architekten selbst. Der ist wie viele Verträge auch gar nicht gesetzlich in dieser Form vorgeschrieben, er kann auch mündlich oder einfach durch … Weiterlesen …

Baurecht VIII: Gefährlicher Schwung

Eine Erbin möchte das Haus ihrer Eltern renovieren, lässt mit einem kleinen Vermögen im Hintergrund den Handwerker kommen, um diese und jene Arbeit zu erledigen. Da die Fliesenarbeiten ganz zur Zufriedenheit ausfallen, lässt die frisch gebackene Eigentümerin den Handwerker dann die schönen Fliesen auch noch in weiteren Räumen verlegen. Der Handwerker führt alle Arbeiten pflichtbewusst … Weiterlesen …

Baurecht VII: Wenn es beim Bauen mehr wird

Häufig kommt es während einer Bauausführung zu Änderungen, es kommt geradezu selten vor, dass ein Bau genau so durchgeführt wird, wie er ursprünglich geplant war. Meist bedeutet dies zusätzlichen Aufwand, und es stellt sich die Frage, wer diesen zu tragen hat. Denn die Verträge mit den Handwerkern wurden ja auf der Basis der ursprünglichen Pläne … Weiterlesen …

Baurecht VI: Hätten Sie’s gewusst?

Wer was wissen muss und auch, wen er wiederum davon in Kenntnis setzen muss – dies ist nicht selten für den Ausgang juristischer Auseinandersetzungen von Bedeutung. Folgender Fall, bei dem es um den Selbsteinbau einer Solarheizanlage geht, ist dafür ein deutliches Beispiel: Überall liest man von optimierter Energienutzung, Fördermitteln und neuen Gesetzen. Ein handwerklich durchschnittlich … Weiterlesen …

Baurecht V: Frust durch Unklarheit

Wenn der Handwerker mit seiner Arbeit zufrieden ist, so heißt das noch nicht, dass auch Bauherr und Architekt damit zufrieden sind. Problematisch ist es, wenn sich die unterschiedlichen Vorstellungen darauf zurückzuführen lassen, dass gar nicht klar ist, was eigentlich vereinbart ist, so dass beide von unterschiedlichen vertraglichen Vereinbarungen ausgingen. So kann es auch passieren, dass … Weiterlesen …

Baurecht IV: Oje, zu teuer!

Was darf das Haus denn kosten? Tatsächlich kommt es immer wieder vor, dass diese Frage zu Beginn nicht ausreichend besprochen und geklärt wird. Der Bauherr macht sich Gedanken darüber, wie er sich sein Haus vorstellt. Die Ermittlung der Kosten, die er nicht richtig einschätzen kann, überlässt er dem Architekten. Überraschungen bleiben dann oft nicht aus. … Weiterlesen …

Baurecht III: Keine Zwangspartnerschaft

Wenn eine Familie ein Haus bauen will, erscheint am Anfang die Zukunft rosig. Das passende Grundstück ist gefunden, mit der Bank sind die Kreditverträge abgeschlossen. Die Planung beginnt, der Architekt macht einen guten Eindruck. Aber es gibt Fälle, wo mit der Zeit das Gefühl aufkommt, dass Bauherr und Architekt doch nicht zueinander passen. Wünsche werden … Weiterlesen …

Baurecht II: Unrealistischer Vertrag

Mit Abschluss des Architektenvertrages verpflichtet sich dieser zu dem Erfolg, dass das Bauwerk mangelfrei entsteht (1). Diese Verpflichtung entspricht aber bei näherer Betrachtung in mehrerlei Hinsicht nicht der Wirklichkeit, denn sie enthält Forderungen an den Architekten, die dieser in letzter Konsequenz gar nicht erfüllen kann. Denn wenn der Architekt rechtlich wirklich den Erfolg schuldet, dass … Weiterlesen …