Unzulässige Berufung – Bonuszahlungen

+++ Unzulässige Berufung – Bonuszahlungen +++

BAG – LAG München – ArbG München

26.4.2017

10 AZR 275/16

 

Unzulässige Berufung – Bonuszahlungen

 

Hat das erstinstanzliche Gericht seine Entscheidung darauf gestützt, dass der Kläger trotz mehrmaliger Hinweise nicht schlüssig dargelegt habe, aufgrund welcher Anspruchsgrundlage und welcher Berechnungsmethode die von ihm geltend gemachten Bonuszahlungen begründet sein sollen, muss die Berufungsbegründung das Urteil in allen diesen Punkten

 

angreifen. Andernfalls ist das Rechtsmittel insgesamt unzulässig, da der Angriff gegen eine der Begründungen nicht ausreicht, um die Entscheidung insgesamt in Frage zu stellen.