Urheberrecht, Internet-Tauschbörse , Filesharing WLAN-Router ausreichend gesichert

+++ Urheberrecht, Internet-Tauschbörse , Filesharing WLAN-Router ausreichend gesichert, +++
LG Stuttgart
28.6.2011
17 O 39/11

Darlegungs- und Beweislastverteilung bei einer Urheberrechtsverletzung wegen
unerlaubten Anbietens von Audiodateien in einer Internet-Tauschbörse mittels
einer Filesharing-Software

1. Wird ein geschütztes Werk der Öffentlichkeit von einer IP-Adresse aus
zugänglich gemacht, die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person
zugeteilt ist, so spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese
Person für die Rechtsverletzung (hier: unerlaubtes Anbieten von Audiodateien
in einer Internet-Tauschbörse) verantwortlich ist.

2. Macht der Anschlussinhaber geltend, dass sich auf seinem PC keine zum
Herunterladen von Audiodateien im Internet geeignete Filesharing-Software
befindet und er diese Audiodateien auch gar nicht besitzt und der benutzte
WLAN-Router ausreichend gesichert ist und werden diese Behauptungen durch
die Feststellungen der Kriminalpolizei gestützt, soerfüllt er seine sekundäre Darlegungslast.

3. Kann der Anschlussinhaber die Vermutung der Rechtsverletzung entkräften,
obliegt es dem Anspruchsteller diese zu beweisen. Hierfür ist erforderlich,
dass die fragliche IPAdresse während des gesamten festgestellten
Downloadvorgangs dem Anschlussinhaber zugeordnet werden kann.

UrhG § 19a, § 97 Abs 1