Verbraucherinsolvenz des Arbeitnehmers einvernehmliche Änderung von Arbeitszeit und Arbeitsvergütung nach Änderungskündigung

+++ Verbraucherinsolvenz des Arbeitnehmers einvernehmliche Änderung von Arbeitszeit und Arbeitsvergütung nach Änderungskündigung +++
LAG Düsseldorf – ArbG Mönchengladbach
21.9.2011
12 Sa 964/11

Der Arbeitnehmer, der sich in Verbraucherinsolvenz befindet, darf ohne Zustimmung des Treuhänders das in einer Änderungskündigung enthaltene Angebot seines Arbeitgebers zur Absenkung von Arbeitszeit und Arbeitsvergütung annehmen, auch wenn sich dadurch der pfändbare Teil seines Arbeitseinkommens verringert. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich die Änderung der Vergütung als Folge der Neubestimmung des Synallagmas des Arbeitsverhältnisses darstellt.

InsO §§ 80, 81, 97, 287, 291, 313