Aktuelles: Baurecht
15.02.2011
Vergaberecht
+++ Vergaberecht +++
OLG Naumburg – LG Magdeburg
28.10.2010
1 U 52/10 (Hs)
Einem Bieter kann aus culpa in contrahendo ein Anspruch auf Erstattung der Kosten zustehen, wenn er sich ohne Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens nicht oder nicht wie geschehen an diesem beteiligt hätte. Die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt der Bieter. Dazu ist erforderlich, dass er auf einen erkannten Vergabemangel mit einer entsprechenden Rüge in einem Vergabenachprüfungsverfahren reagiert.
Vielen Dank für Ihr Interesse
Aktuelle Informationen:
- Abschluss eines Vergleichs
- Erbscheinsantrag
- Erbunwürdigkeit
- Haftungsrecht (Straßenverkehrsrecht), Schadensrecht (Straßenverkehrsrecht)
- Grundstücksrecht), Grundbuchrecht (Grundstücksrecht)