Aktuelles: Allgemeines Zivilrecht

Verjährungsrecht

Verjährungsrecht (Schadensrecht) BGH – OLG Rostock – LG Rostock

Urteil 19.5.2022, VII ZR 149/21

 

  1. Der Anspruch auf Ersatz des infolge Verzugs eingetretenen Schadens gemäß § 280 Abs. 1 und 2, § 286 Abs. 1 BGB unterliegt der regelmäßigen Verjährung (Bestätigung von BGH, Urteil vom 7. November 2014 – V ZR 309/12, BauR 2015, 825).

 

  1. Die Verjährung des Schadensersatzanspruchs gemäß § 280 Abs. 1 und 2, § 286 Abs. 1 BGB erfasst auch nachträglich eintretende Schadensfolgen, die im Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs als möglich voraussehbar waren.

 

  • 195, § 199 Abs 1, § 280 Abs 1, § 280 Abs 2, § 286 Abs 1 BGB

 

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